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Schwetzingen
Batterieverordnung:
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen. Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse ausreichend frankiert per Post zurück gesendet werden.
Batterien mit Schadstoffen:
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Allgemeine Informationen zur Gewährleistung:
Seit 2002 gilt in der Bundesrepublik das reformierte Gewährleistungsrecht. Demnach gilt die Gewährleistungspflicht des Händlers zwei Jahre. Was viele nicht wissen: nur während der ersten sechs Monate ist der Händler gezwungen, defekte Ware nachzubessern, zu reparieren oder zu ersetzen, danach kehrt sich die Beweislast um.
Was ist Garantie, was ist Gewährleistung?
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
1. Garantie:
Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers und nicht des Verkäufers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall der Hersteller der Ansprechpartner.
2. Gewährleistung:
Hier gilt die gesetzliche Frist von 24 Monaten und betrifft Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden haben.In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist gilt für Endverbraucher der Grundsatz der Beweislastumkehr, d.h. es wird angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war und es muss eine Nachbesserung seitens des Lieferanten erfolgen.Nach Ablauf dieser 6 Monate muss vom Abnehmer nachgewiesen werden, dass der Fehler bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Ist dies möglich, gilt auch hier die Nachbesserungspflicht des Lieferanten. Bei Defekten hervorgerufen durch Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen und Bedienungsfehlern erlischt der Gewährleistungsanspruch.Eine Reparatur oder Austausch verlängert nicht die Gewährleistungsfrist, maßgeblich ist hierfür das ursprüngliche Kaufdatum.