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Allgemeine Geschäftsbedingungen

WESATEC Computersysteme , Inh. Marco Wenzel, Scheffelstr 85, 68723 Schwetzingen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.

2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.

2.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 10 % erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.

2.5 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurück zu treten.

 

3. Preise und Zahlungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

3.3 Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

 

4. Lieferung

4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Material an Lieferung, Krieg, Aufruhe u.s.w verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

4.3 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.

4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

5.2 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

5.3 Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

5.4 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

5.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

 

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

6.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

6.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:

6.3.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.

6.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.

6.3.3 Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.

6.3.4 Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.

6.3.5 Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.1 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

 

8. Gewährleistung

8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:

8.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer: Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.1.2 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

8.1.3 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm dieses Wahlrecht zu, es sei denn, die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung ist uns nicht zumutbar. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

Reparaturbedingungen

1. Reparaturbedingungen

Bei Auftragserteilung kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Ergibt sich nach Überprüfung, dass die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt kann, so ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.

 

2. Reparaturkosten

Sämtliche Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde sind in den Annahmeräumen ausgehängt.

 

3. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Geräte werden ausnahmslos nur gegen bar, ohne Abzug und Vorlage dieses Auftragsscheins ausgehändigt. Wir sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Abholers und den rechtmäßigen Besitz an dem Auftragsschein zu überprüfen.

 

4. Gewährleistungsreparatur

Einen Gewährleistungsanspruch muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen nach den jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Geräteherstellers nachweisen. Nachträgliche Gewährleistungsansprüche können nur mit Zustimmung des Herstellers anerkannt werden. In diesem Fall trägt jedoch der Kunde die Umbuchungskosten.

 

5. Reparaturgewährleistung

Wir gewähren auf die von uns durchgeführten kostenpflichtigen Reparaturen eine Gewährleistung von 6 Monaten, soweit es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehlers handelt. Sollten die verwendeten Ersatzteile schadhaft geworden sein, wird innerhalb der Reparaturgewährleistungszeit die Reparatur ebenfalls kostenlos durchgeführt. Wenn es sich um eine andere Fehlerursache oder um eine nicht einwandfrei ausgeführte Reparatur handelt, wird im Streitfalle eine Schlichtungsstelle beauftragt. Entstehende Kosten hat der unterlegene Vertragspartner zu tragen.

 

6. Aufbewahrungsfrist

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das zur Reparatur abgegebene Gerät spätestens 2 Monate nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist so wird der Kunde noch einmal unter Setzten einer Nachfrist von 2 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät freihändig zu einem Markt üblichen Preis zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die Reparaturkosten und die Kosten der Veräußerung abzudecken. Ein Differenzbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben oder belastet.

 

7. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten und Kaufleuten gilt der allgemeine Gerichtstand des Verwenders als vereinbart. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

8. Datenschutz

Die Daten des Kunden unterliegen für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung.

 

9. Datensicherung

Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparatur für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.

 

10. Für Computerreparaturen gilt:

durch den Anwender verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern o.ä. verursacht wurden, unterliegen nicht der Garantiepflicht und sind somit kostenpflichtig.

 

11. Eigentumsvorbehalt:

gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

Batterieverordnung:

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen. Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse ausreichend frankiert per Post zurück gesendet werden.

 

Batterien mit Schadstoffen:

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Allgemeine Informationen zur Gewährleistung:

Seit 2002 gilt in der Bundesrepublik das reformierte Gewährleistungsrecht. Demnach gilt die Gewährleistungspflicht des Händlers zwei Jahre. Was viele nicht wissen: nur während der ersten sechs Monate ist der Händler gezwungen, defekte Ware nachzubessern, zu reparieren oder zu ersetzen, danach kehrt sich die Beweislast um.

 

Was ist Garantie, was ist Gewährleistung?

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

 

1. Garantie:

Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers und nicht des Verkäufers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall der Hersteller der Ansprechpartner.

 

2. Gewährleistung:

Hier gilt die gesetzliche Frist von 24 Monaten und betrifft Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden haben.In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist gilt für Endverbraucher der Grundsatz der Beweislastumkehr, d.h. es wird angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war und es muss eine Nachbesserung seitens des Lieferanten erfolgen.Nach Ablauf dieser 6 Monate muss vom Abnehmer nachgewiesen werden, dass der Fehler bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Ist dies möglich, gilt auch hier die Nachbesserungspflicht des Lieferanten. Bei Defekten hervorgerufen durch Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen und Bedienungsfehlern erlischt der Gewährleistungsanspruch.Eine Reparatur oder Austausch verlängert nicht die Gewährleistungsfrist, maßgeblich ist hierfür das ursprüngliche Kaufdatum.

AGB Digitalisierung

 

1. Mit der Unterschrift unter die Auftragsformulare bestätigen Sie Besitzer des Quellmaterials zu sein (Videos, Bilder, Musik- CD, Schallplatten und Audiocassetten).

 

2. Überspielungen und Restaurierungen können nur als direkter Kundenauftrag ausgeführt werden. Die erstellten Medien (CDs, DVDs) dürfen ausschließlich der privaten Nutzung dienen, sofern der Kunde nicht der Urheber ist. Gemäß dem Urheberrecht ist die Überspielung der Ton und öffentlich rechtliche Filmmedien generell unentgeltlich. Unsere Preise beziehen sich deshalb prinzipiell auf die Nutzung unserer Geräte, sowie die Arbeitszeit zur Medienreinigung, Entrauschung, Entfernung von Nebengeräuschen, Schneidearbeit am PC, Labelerstellung usw. Der Besteller hat das geltende Urheberrecht zu beachten.

 

3. Eine Konvertierung Ihres Filmmaterials erfolgt auf DVD-R(auf Wunsch auch DVD+R). Eine Konvertierung Ihres Musikmaterials erfolgt auf CD-R(auf Wunsch auch CD+R). Die Bearbeitungsversionen (Basic, Premium) mit den Preisen entnehmen Sie den Preislisten.

 

4. Computer Center Schwetzingen weist darauf hin, dass Mengenkopien nur für den privaten Gebrauch zu verwenden sind. Für die Zuwiderhandlung übernehmen wir keine Haftung.

 

5. Als Hintergrundmusik wird GEMA-freie Musik angeboten (Volksmusik, Klassik, Hardrock, Techno, Country usw.). Falls dies nicht gewünscht wird, gibt es auch die Möglichkeit eigene Wunschmusik zu verwenden. Diese Musik-CDs müssen jedoch mitgeliefert und gekennzeichnet werden (siehe Beispiel Datenblatt-Premiumversion). Da es sich hier um urheberrechtlich geschützte Musik handelt, wird nur die Dienstleistung und nicht der Inhalt berechnet.

 

6. Nach Eingang des von Ihnen gesendeten Filmmaterials, bekommen Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Nach Erstellen der jeweiligen DVDs, erhalten Sie vorab eine Rechnung per E-Mail oder per Post (falls Sie keine E-Mail Adresse besitzen).

 

7. Die Rücksendung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.

 

8. Die Preise auf dieser Homepage sind Endpreise zzgl. Verpackung und Versandkosten.

 

9. Die von Computer Center Schwetzingen benutzten Geräte werden regelmäßig gewartet und gereinigt. Computer Center Schwetzingen geht mit höchster Sorgfalt mit dem von Ihnen gesendeten Filmmaterial um. Auf Schäden während des Versandes übernehmen wir keine Haftung.

 

10.Das von Ihnen geschickte Filmmaterial bleibt solange von uns gespeichert, bis Sie die Ware erhalten haben, so dass bei eventueller Beschädigung oder gar Verschwinden (da Computer Center Schwetzingen keinen Einfluss auf den Transportweg hat) zumindest noch weitere Kopien erstellen kann.

 

11. Computer Center Schwetzingen weist darauf hin, dass die Kompatibilität zum Wiedergabegerät zu prüfen ist. Falls die DVD's nicht wie gewünscht abgespielt werden können, müssen diese an einem Zweit-und Drittgerät geprüft werden. Wenn dann die DVD's immer noch nicht die gewünschte Qualität aufweisen, übersenden Sie diese an uns zurück. Das Material wird dann umgehend geprüft und ggf. neu erstellt. Falls der Qualitätsmangel auf Computer Center Schwetzingen zurückzuführen ist, entstehen Ihnen natürlich keine neuen Kosten.

 

12. Falls es jedoch mal irgendwann zu einer Beschädigung unsererseits eines Bandes kommen sollte, können wir leider nur den Wert des Bandes jedoch nicht den Inhalt des Filmes ersetzen.

 

13. Filmmaterial mit fremdenfeindlichen Inhalten, terroristischem Hintergrund, Kinderpornographie und ähnlichen Hetzparolen werden von uns nicht bearbeitet und zieht ggf. Strafanzeige nach sich.

 

14. Computer Center Schwetzingen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

 

15. Das erstellte Filmmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von Computer Center Schwetzingen.

 

16. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

17. Selbstverständlich steht bei uns 100% Diskretion an erster Stelle.

 

Wesatec Computersysteme  2002-2022

Kontakt

Bitte verwenden Sie die eingezeichneten Kundenparkplätze an der Zaunseite, es sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Parken Sie nicht unsere Flucht- Tür (Personaleingang) oder den Eingangsbereich zum Ladengeschäft zu! Parken Sie bitte nicht kreuz und quer. Kostenlos parken während des Einkaufs (höchstens 60Min). Unser Parkplatz wird nach Ladenschluss durch ein Rolltor verschlossen.

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